Völkerrecht schützt vor Willkür

Seit es Rechtsstaaten gibt, halten diese untereinander bestimmte Regeln und Vereinbarungen zum friedlichen Zusammenleben fest. Diese Regeln vereinfachen nicht nur die Handelsbeziehungen zwischen den Staaten, sondern garantieren auch der Bevölkerung Schutz vor Willkür und Missbrauch.

Gerade für kleine Staaten wie die Schweiz ist das Völkerrecht ein Garant, seine Interessen auch gegen grössere, mächtigere Staaten durchsetzen zu können. Der Begriff der «fremden Richter», mit dem die SVP in der «Selbstbestimmungs»-Initiative um sich schlägt, ist dabei irreführend: die Schweiz ist, wie die anderen Mitgliedsländer auch, mit Vertretern in die internationalen Gerichte eingebunden.

Die Initiative der SVP suggeriert uns bei deren Annahme eine absolute Souveränität und Selbstbestimmung. Diese Souveränität ist in einer immer besser vernetzten und globalisierten Welt eine Utopie, weltweite Entwicklungen wie beispielsweise die Digitalisierung machen an der Landesgrenze der Schweiz nicht einfach Halt.

Umso wichtiger ist es, dass wir in die internationale Gemeinschaft in irgendeiner Form auch eingebunden sind und mitbestimmen können. Wichtige internationale Verträge werden schon heute dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt. Es braucht diese Initiative also nicht, und ich lehne sie deshalb auch ab.

Leser*innenbrief von Roman Brunner, Landrat

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