Leserbrief zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vom 15. Mai 2022
Der Grundbedarf ist unverhandelbar
Stellen Sie sich vor, ihr Lohn wird unbegründet und unverschuldet um 4% gekürzt. Genau das
droht Sozialhilfebeziehenden nach zwei Jahren mit der geplanten Gesetzesrevision. Der
Grundbedarf der Sozialhilfe, der ohnehin schon sehr tief angesetzt ist, soll bei den
Schwächsten unserer Gesellschaft pauschal und unbefristet um 4% gekürzt werden. Die von
diesem Langzeitabzug und damit einer Langzeitbestrafung betroffenen Menschen konnten
oder können nicht von den Verbesserungen der Vorlage profitieren. Sonst wären sie nicht in
dieser Situation. Dies ist weder selbstverschuldet noch gewollt. Ich wehre mich deshalb
gegen eine Stigmatisierung und Sanktionierung der Sozialhilfebetroffenen, gegen einen
Ausschluss dieser Menschen von der sozialen Teilhabe und gegen den drohenden
Sozialhilfeabbau und lehne Revision des Sozialhilfegesetzes am 15. Mai deshalb ab.
Jetzt ein Zeichen für ein humanitäres Muttenz setzen!
Sehr geehrte Gemeindepräsidentin
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats
Die Situation in der Ukraine bestürzt uns zutiefst. Unsere Gedanken sind bei jenen Menschen,
die ihre Heimat verlassen mussten, die unfreiwillig Kriegsdienst leisten müssen und die nicht
wissen, ob sie ihre Liebsten jemals wiedersehen werden. Mittlerweile haben über 2 Millionen
in der Ukraine lebende Menschen das Land verlassen und sind auf dem Weg in sichere
Länder innerhalb Europas. In naher Zukunft werden einige dieser Menschen voraussichtlich
auch in Muttenz eintreffen, um temporär ein Zuhause zu finden, in dem sie sich nicht vor
nächtlichen Bombenangriffen fürchten müssen.
Wir sehen es als unsere Pflicht an, diesen Menschen eine Unterkunft und ein vorübergehendes
Zuhause zu bieten. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, folgende Anliegen zu prüfen und nach
Möglichkeit umzusetzen. Dabei soll stets das Wohl der geflüchteten Menschen und die
Dringlichkeit der Sache im Zentrum stehen.
Die Gemeinde Muttenz soll prüfen, ob geflüchtete Menschen in Gebäuden der Gemeinde
Muttenz untergebracht werden können. Falls ja, sollen diese Räumlichkeiten zeitnah zur
Verfügung gestellt und gegenüber den nationalen Behörden als mögliche Unterbringungen
deklariert werden.
Die Gemeinde soll ein Tool zur Verfügung stellen, über welches Muttenzer*innen
Hilfsangebote melden können. Dabei sollen diverse Angebote, wie private Räumlichkeiten
zur Unterbringung, Begleitung bei administrativen Tätigkeiten oder Sachspenden nach Bedarf
berücksichtigt werden.
Wir sind überzeugt, dass Muttenz mit diesen beiden Massnahmen einen wichtigen Beitrag zur
aktuellen Lage der geflüchteten Menschen leisten kann. Wir danken Ihnen bereits im Voraus
für die wohlwollende Prüfung.
Der Kanton Baselland gibt seinen Gemeinden die Möglichkeit, mit einer Volksinitiative (Einführungsinitiative) das Initiativrecht auf Gemeindeebene einzuführen. Bisher war das Initiativrecht auf kommunaler Ebenen nur jenen Gemeinden vorbehalten, die einen Einwohnerrat haben. Um das Initiativrecht auch in Muttenz einzuführen, brauchen wir 500 Unterschriften von stimmberechtigten Muttenzer:innen. Wenn wir Erfolg haben, können in Muttenz künftig Volksinitiativen lanciert werden.
Muttenz bewegt uns, wir bewegen Muttenz! Mit unseren Initiativen wollen wir…
… die Demokratie stärken!
Die einzige Möglichkeit der politischen Mitsprache bietet sich der Muttenzer Bevölkerung heute an der Gemeindeversammlung. Doch nur wenige Muttenzer*innen nehmen den Weg an die Gemeindeversammlung auf sich und nehmen ihr demokratisches Recht wahr. Muttenz zählt über 12’000 stimmberechtige Einwohner*innen. Davon nehmen erfahrungsgemäss weniger als 5 % an der Gemeindeversammlung teil. Somit werden Entscheidungen, die unser aller Zusammenleben betreffen, von einem einstelligen Prozentsatz getroffen. Die Stimmen der restlichen Bevölkerung bleiben ungehört. Dies widerspricht dem demokratischen Grundgedanken, wonach jeder Mensch, der von einer Entscheidung betroffen ist, mitbestimmen soll. Die Initiative zur Einführung des Initiativrechts stärkt die Demokratie, indem sie die Mitbestimmungsrechte der Muttenzer*innen ausweitet.
… politische Fragen auf die Strasse tragen und somit Fortschritt für Muttenz bewirken!
Politische Fragen, welche Muttenz direkt betreffen, werden bisher kaum breit in der Bevölkerung diskutiert. Mit der Einführung der Gemeindeinitiative möchten wir das ändern und damit Fortschritt für Muttenz ermöglichen! Die Mitbestimmung durch das neue Initiativrecht steht dabei nicht in Konkurrenz zur Mitbestimmung an der Gemeindeversammlung. Im Gegenteil, sie weitet die Mitbestimmungsrechte der Stimmberechtigten aus und hat damit das Potential, Menschen in Muttenz für politische Fragen in Muttenz zu sensibilisieren, für welche sie sich heute kaum interessieren. Volksabstimmungen über Gemeindeinitiativen sind dafür ein gutes Mittel, denn sie ermöglichen den Muttenzer:innen über konkreten politischen Fragen abzustimmen und eröffnen ihnen einen einfachen Weg, ihre Meinung kundzutun.
… aufzeigen, was für alle statt für wenige konkret bewirken kann!
Viele verzichten immer öfters darauf, ihre politischen Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Denn ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung hat das Vertrauen verloren, dass sie mit ihrer Stimme konkret etwas verändern können. Das zeigt sich eben nicht nur bei der geringen Anzahl Teilnehmer:innen an den Gemeindeversammlungen, sondern auch an den geringen prozentualen Beteiligungen an kantonalen und nationalen Abstimmungen oder Wahlen. Die Initiative zur Einführung des Initiativrechts trägt zudem dem Fakt Rechnung, dass Arbeitstätige, Kranke oder Personen mit Betreuungspflichten sich nicht immer nach den festgelegten Terminen für die teilweise bis nach 23:00 Uhr dauernden Gemeindeversammlungen richten können und sie führt den Menschen direkt vor Augen, dass ihre Stimme und ihr Engagement sehr wohl einen Unterschied machen können.