NEIN zu privaten Versicherungsspionen

Im Namen der Missbrauchsbekämpfung werden Grundrechte eingeschränkt, so dass Versicherungen demnächst mehr Mittel zur Überwachung von Versicherten haben sollen, als die Polizei zur Ermittlung von Straftätern. Künftig können Leistungsempfänger*innen von Krankenkassen, Invalidenversicherung und Suva observiert werden. Damit betrifft das Gesetz uns alle!

Unverhältnismässige Kompetenzen für die Versicherungen

Versicherungsdetektive dürfen neu in Wohnzimmer und auf Balkone spähen und – wenn das nicht reicht – mit richterlichem Beschluss GPS-Tracker an Autos kleben oder Drohnen zur Standortbestimmung einsetzen. Damit erhalten sie mehr Rechte als die Polizei für die Überwachung von Terroristen. Die Kompetenz für die Anordnung einer Überwachung liegt dabei nicht bei einem Gericht. Sie wird den Direktionsmitgliedern der Versicherungen übertragen – also diejenigen, mit dem grössten Eigeninteresse an einer Überwachung.

Gegenseitige Misstrauenskultur

Die Folgen der rechtsbürgerlichen Politik der letzten Jahre sind gut sichtbar: Sie stellen sämtliche Leistungsbezügerinnen und -bezüger unter Generalverdacht und fördern eine gegenseitige Misstrauenskultur. Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden entwürdigt und entwertet. Die Schweiz leidet unter einem Klima der sozialen Kälte. Während Steuerbetrügerinnen und -betrüger in der Strafverfolgung mit Samthandschuhen angefasst werden, findet eine Kriminalisierung aller Versicherten statt.

Angriff auf die Grundrechte

Das Gesetz wurde im beschleunigten Verfahren ohne eingehende Diskussionen in den Räten verabschiedet. Es ist klar, dass sich die Mehrheit des Parlaments den Forderungen der Versicherungslobby gebeugt hat. Insbesondere der Schutz auf Privatsphäre wird mit diesem neuen Artikel ausgehöhlt. Auch das grundlegende Prinzip der Verhältnismässigkeit wird mit dieser Revision bedroht. Grundrechte dürfen nicht im Eilverfahren ausradiert werden!

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