Leserbrief zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vom 15. Mai 2022
Der Grundbedarf ist unverhandelbar
Stellen Sie sich vor, ihr Lohn wird unbegründet und unverschuldet um 4% gekürzt. Genau das
droht Sozialhilfebeziehenden nach zwei Jahren mit der geplanten Gesetzesrevision. Der
Grundbedarf der Sozialhilfe, der ohnehin schon sehr tief angesetzt ist, soll bei den
Schwächsten unserer Gesellschaft pauschal und unbefristet um 4% gekürzt werden. Die von
diesem Langzeitabzug und damit einer Langzeitbestrafung betroffenen Menschen konnten
oder können nicht von den Verbesserungen der Vorlage profitieren. Sonst wären sie nicht in
dieser Situation. Dies ist weder selbstverschuldet noch gewollt. Ich wehre mich deshalb
gegen eine Stigmatisierung und Sanktionierung der Sozialhilfebetroffenen, gegen einen
Ausschluss dieser Menschen von der sozialen Teilhabe und gegen den drohenden
Sozialhilfeabbau und lehne Revision des Sozialhilfegesetzes am 15. Mai deshalb ab.
Roman Brunner
SP Muttenz